
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Frostwerk – Kälte- und Klimatechnik
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Frostwerk Kühlanlagen / Frostwerk (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) im Bereich Kältetechnik, Klimatechnik sowie Kühlanlagen.
Sie gelten für alle Leistungen, insbesondere:
-
Installation von Kälte- und Klimaanlagen
-
Montage und Inbetriebnahme
-
Wartung und Servicearbeiten
-
Reparaturen und Störungsbehebungen
-
Pikett- und Notfalldienste
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsumfang
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Der Auftragnehmer erbringt fachgerechte Dienstleistungen im Bereich Kälte- und Klimatechnik in der Schweiz nach aktuellem Stand der Technik.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte beizuziehen.
3. Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch:
-
schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder
-
Beginn der Ausführung der Arbeiten
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen:
-
Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.)
-
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar
-
Skonto wird nur gewährt, wenn schriftlich vereinbart
Bei Zahlungsverzug befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug.
Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 104).
Zusätzlich können Mahn- und Inkassokosten verrechnet werden.
5. Rücktritt, Sicherheitsleistung
Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug aus früheren Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt:
-
vom Vertrag zurückzutreten oder
-
weitere Leistungen nur gegen angemessene Sicherheitsleistung zu erbringen
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach anerkannten Regeln der Technik im Bereich Kälte- und Klimatechnik.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
-
unsachgemässe Bedienung durch den Auftraggeber
-
normale Abnutzung
-
Eingriffe durch Dritte
-
Schäden durch fehlende oder unzureichende Wartung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt vorbehalten.
7. Datenschutz
Der Auftragnehmer bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schlieren, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorgehen.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.